Leistungen


Immobilienbewertungen werden in unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen benötigt.

Ich habe mich auf die Bewertung von Wohn- oder gemischt genutzten Immobilien spezialisiert.

Typische Bewertungsanlässe sind unter anderem:


• Verkauf einer Immobilie

• Scheidung  (Ermittlung des Zugewinnausgleichs)

• Trennung von Eigentümergemeinschaften

• Regelung von Nachlassangelegenheiten

• Auszahlung von Miterben oder Miteigentümern

• Erstellung von Gutachten für Betreuungsgerichte

• Erstellung von Gutachten für Nachlassgerichte

• Gutachten zur Vorlage bei Finanzämtern, beispielsweise im Rahmen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer



Muss es immer ein teures Gutachten sein?

In der Zusammenarbeit mit Juristen, Steuerberatern sowie privaten Auftraggebern hat sich ein zweistufiges Bewertungskonzept entwickelt und in vielen Jahren bewährt.


Die erste Stufe beinhaltet die Datenrecherche, die ausführliche Besichtigung der Immobilie mit Fotodokumentation sowie die erforderlichen Berechnungen für die Ableitung des Wertes.

Im Ergebnis dieser Arbeiten erhalten Sie eine Wertermittlung in ausführlicher schriftlicher Form. Diese enthält die Grundlagen, Berechnungen, eine Fotodokumentation und natürlich den Verkehrswert (Marktwert).


In einer zweiten Stufe kann aus dieser verkürzten Form ein Gutachten erarbeitet werden, welches gerichtlichen bzw. behördlichen Anforderungen entspricht.


Beide Arbeiten unterscheiden sich also nur im Umfang der Auswertung, das Ergebnis (Marktwert/ Verkehrswert) ist identisch

Festpreis

Die Kosten einer verkürzten Wertermittlung liegen sehr deutlich

unter dem Honorar für ein umfassendes Verkehrswert-Gutachten.

Sie haben kein Risiko, die Bearbeitung erfolgt zum Festpreis.

Bearbeitungszeiten

Der Besichtigungstermin findet innerhalb von 3-8 Arbeitstagen statt, auf Wunsch natürlich auch später.

Die Fertigstellung der Wertermittlung richtet sich nach Ihren Vorgaben und den Umständen des Auftrages, sie liegt zwischen 15-30 Arbeitstagen.